Die Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes sollen Brandentstehung und Brandausbreitung verhindern und zusätzlich bei Rettung und Löscharbeiten helfen.
"Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden."
Da aber Brandschutz selten die einzige Anforderung an eine Konstruktion ist, bedeutet dies, dass auch andere Leistungsmerkmale zu berücksichtigen sind.
Wir helfen dabei alle Anforderungen zu erfüllen und somit ein optimales Ergebnis zu erzielen!
Aus der Musterbauordnung lassen sich 4 wesentliche Ziele ableiten:
Verhinderung der Brandentstehung
Vorbeugen der Ausbreitung von Feuer und Rauch bzw. Eingrenzung des Brandes auf Gebäudeabschnitte
Schaffung von Rettungsmöglichkeiten
Schaffung von Voraussetzungen, um wirksame Löscharbeiten durchführen zu können